Pflanzenschutzgeräteprüfung vom 19.04.2016 – 21.04.2016

Der Gesetzgeber schreibt die Pflichtkontrolle von Pflanzenschutzgeräten alle 6 Kalenderhalbjahre vor.

Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfinervallen bringt Ihnen die jährliche Kontrolle folgende zusätzliche Vorteile:

  • Gewissheit über die zuverlässige Funktion Ihres Gerätes
  • Keine Ungenauigkeiten der Ausbringmenge

Nur 1 % Abweichung führt zu erhöhtem Pflanzenschutzmittelverbrauch und Minderertrag. Dies ist in der Regel mehr als der Aufwand einer gesamten Prüfung.

Zum sachgerechten Pflanzenschutz gehört auch eine Fachgerechte Pflanzenschutzgeräteüberprüfung. Dadurch schützen Sie sich vor Misserfolg und unnötigen Kosten. Nachdem der Gesetzgeber die Prüffrist für Pflanzenschutzgerät um ein Jahr, von 2 auf 3 Jahre verlängert hat, müsste laut unseren Unterlagen Ihr Pflanzenschutzgerät dieses Jahr wieder zur Überprüfung.

Gerne überprüfen wir Ihr Pflanzenschutzgerät vorab, wenn nötig werden die defekten und undichten Teile ausgetauscht. Damit es am Tage der Pflanzenschutzgeräteprüfung, zu keinerlei Komplikationen und zusätzlichen Kosten kommt.

Diese findet auf unserem Betriebsgelände im Scheerwiesenweg 51 in Schwieberdingen zum oben genannten Termin statt. Mit den geeigneten Prüfeinrichtungen (Dosi-, Mano- und Quantitest), sowie geschultem Personal, lassen sich Mängel an Ihrem Pflanzenschutzgerät feststellen und beseitigen.
Lassen Sie in Ihrer Verantwortung für eine ordnungsgemäße Anwendung des Pflanzenschutzes,
aber auch zu Ihrem eigenen Nutzen Ihre Pflanzenschutzgeräte überprüfen.

Eine Terminanmeldung vorab ist zwingend erforderlich.